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Dienstunfähigkeit Bundeswehr

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Dienstunfähigkeit Bundeswehr (Zeitsoldaten und Berufssoldaten)

Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei der Bundeswehr (Zeitsoldaten und Berufssoldaten)?

Wann kann der Soldat bzw. Berufssoldat über eine Dienstunfähigkeit bzw. ein Dienstunfähigkeitsverfahren aus dem Soldatenverhältnis und somit Dienst entlassen werden? Grundsätzlich gilt wie bei Beamten: Ein Soldat bzw. Berufssoldat ist aus dem Dienst zu entlassen, wenn der Soldat dienstunfähig ist. Doch wann genau ist ein Soldat bzw. Berufssoldat dienstunfähig und kann aus der Bundeswehr auf Grund von Dienstunfähigkeit entlassen werden? Wie sieht so ein Antrag aus? Ist dies wie bei einem Beamten im öffentlichen Dienst? Läuft alles über den Dienstherrn? Wer muss einen solchen Antrag stellen? Wann und nach welcher Zeit im Dienst hat der Soldat einen Anspruch auf Entlassung? Wann steht ihm dieses Recht zu? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich viele Soldaten, die nach einiger Zeit bei der Bundeswehr ihre Entlassung aus dem Dienst über eine Dienstunfähigkeit in Betracht ziehen und glauben einen entsprechenden Anspruch zu haben. Das Thema dienstunfähig und die Berufsunfähigkeit im Beruf eines Soldaten ist viel diskutiert.

Der Soldat ist dienstunfähig gemäß § 55 Absatz 2, Satz 1 SG, wenn der Soldat infolge einer oder mehrerer Gesundheitsstörungen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd nicht mehr in der Lage ist. Ähnlich wie bei einem Beamten. Es kommt also auf den körperlichen Zustand an. Aus den Zentralen Dienstvorschriften ergibt sich dann, wann ein Soldat zur Erfüllung seiner Dienstpflichten unfähig ist. Dies ist der Fall, wenn der Soldat den Anforderungen, die an ihn im Dienst gestellt werden, nicht mehr gerecht wird. Dann wäre der Soldat dienstunfähig. Hört sich einfach an, ist es aber nicht. Vor allem nimmt ein Dienstunfähigkeitsverfahren teilweise viel Zeit in Anspruch.

Die Voraussetzungen sind: Es ist wie bei einem Beamten zu gucken, ob die Widerherstellung der Dienstfähigkeit zu erwarten ist. Dies kann aber erst nach einer mindestens sechsmonatigen Heilbehandlung (halbes Jahr) festgestellt werden. Nimmt also Zeit in Anspruch. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit dauert leider wie bei Beamten eine gewisse Zeit und muss vom Arzt und Dienstherrn geprüft bzw. vom Arzt überprüft werden. Eine Ausnahme kann es nur bei offensichtlicher Dienstunfähigkeit geben. Dann muss weiter die Dienstfähigkeit dauerhaft weggefallen sein. Wenn dies Seitens der Bundeswehr festgestellt worden ist, kann es zu einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis kommen, so dass die Dienstzeit beendet werden könnte.

Das Verfahren dauert von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren. In vielen Fällen vergehen aber ca. 8-9 Monate bis zur Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit. Eine BU-Versicherung oder spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung kann Ihnen nach dem Ausscheiden helfen, nach der Dienstzeit weitere Leistungen und eine Zusatzversorgung zu bekommen. Dies kann eine Absicherung bei begrenzter Dienstfähigkeit sein. Wir als Rechtsanwälte für Wehrrecht können Sie im Bereich Dienstunfähigkeit bei der Bundeswehr beraten und Ihr Verfahren begleiten. In den über 15 Jahren unserer Tätigkeit als Anwälte in diesem Bereich, haben wir bereits Hunderte dieser Dienstunfähigkeitsverfahren unserer Mandanten (Zeitsoldaten und Berufssoldaten) begleitet und waren auch fast immer erfolgreich. Da unsere Kanzlei neben dem Wehrrecht auch einen starken Schwerpunkt im Medizinrecht hat und wir im Team auch einen Mediziner haben, können wir die Zeitsoldaten und Berufssoldaten im Bereich Dienstunfähigkeit umfangreich erfolgreich als Rechtsanwälte beraten. Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 0431 / 800 93 80 an, dann können wir Ihre Chancen in einem evtl. anstehenden Dienstunfähigkeitsverfahren besprechen. Eine telefonische Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Aufgrund unserer Erfahrung werden wir bestimmt auch Sie erfolgreich in Ihrem Fall beraten können. Auch beraten wir Sie zu den finanziellen Folgen nach festgestellter Dienstunfähigkeit und auch, wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.