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Die "Welt" berichtet über Rechtsanwalt Bergmann von der Kanzlei SHB, der Reservisten und Soldaten und jungen Männern hilft, den Wehrdienst zu verweigern!
Die "Welt" berichtet am 24.03.2022 in ihrem Artikel „Angst, dass die Nato doch eingreifen könnte und sie dann dran wären“ über Reservisten, Soldaten und jungen Männern, die Rechtsanwalt Bergmann einschalten, um den Wehrdienst zu verweigern (hier geht es zum Artikel in der "Welt"). Die "Welt" schreibt wörtlich:
"Philipp Bergmann ist Spezialist für Wehrrecht in einer Kanzlei in Kiel und Schleswig. Er hat seit Kriegsbeginn am 24. Februar einen enormen Ansturm von Soldaten erlebt, die den Dienst verweigern wollen. [...] Der Großteil der Anfragen kommt auch bei ihm von Reservisten. „Männer, die inzwischen verheiratet sind und Kinder haben und sich jetzt fragen, ob sie wohl demnächst in den Einsatz müssen“, sagt der Anwalt. „Ihre Zeit in der Bundeswehr ist oft 20 Jahre her, und sie können das inzwischen mit ihrem Leben nicht mehr vereinbaren.“ Ihre Chancen auf Anerkennung als Kriegseinsatzverweigerer seien gut, sagt Bergmann."
Rechtsanwalt Bergmann hilft gerne auch Ihnen! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, ob Rechtsanwalt Bergmann auch Ihnen helfen kann.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht
Vorzeitiger Austritt aus der Bundeswehr als SaZ und BS
Aufforderung zur „Wehrerfassung“ nach § 15a Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 WPflG werden seit dem 01.01.2026 alle Männer vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erfasst, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und grundsätzlich ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Rückmeldung muss vollständig, wahrheitsgemäß und fristwahrend abgegeben werden. Wer die Erklärung nicht, falsch oder unvollständig abgibt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Die erfasste Person ist also gesetzlich angehalten, eine Erklärung zu seiner Bereitschaft und Fähigkeit zur Ableistung einer möglichen Wehrdienstleistung bei der Bundeswehr abzugeben. Die Erfassung erfolgt digital über einen Online-Fragebogen. Der Fragebogen ist verpflichtend auszufüllen. Wenn Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, sind Sie erfasst. Dann sind Sie im System der Bundeswehr gespeichert. Es wird dann weiter auf die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 GG hingewiesen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bei uns.
Wenn Sie im Ernstfall nicht an kriegerischen Handlungen teilnehmen möchten, sollten Sie nun einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen. Wir als Fachanwalt für Verwaltungsrecht helfen seit über 20 Jahren, Ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag anerkannt zu bekommen. Wir haben tausende Verfahren bearbeitet und wissen, worauf es ankommt. Sie bekommen nach der Mandatierung umfangreiche Unterlagen, mit deren Hilfe Sie die Begründung anfertigen können. Anschließend prüfen wir Ihre Entwürfe rechtlich. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den Behörden für Sie. Rufen Sie uns gerne für ein erstes kostenloses Gespräch an. Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Eurofighter-Pilot / Berufssoldat anerkannt
Eurofighter-Pilot und Berufssoldat wurde sofort als Kriegsdienstverweigerer anerkannt!
Unser Mandant war Eurofighter-Pilot und als solcher seit vielen Jahren Berufssoldat. Mit unserem Antrag als Kriegsdienstverweigerer wurde er nach der üblichen Nachforderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
Verwaltungsgerichte geben uns Recht!
3 Ärzte als Kriegsdienstverweigerer vom Verwaltungsgericht Münster an einem Tag anerkannt - VG Münster Az. 5 K 6066/16; Az. 5 K 5025/17; Az. 5 K 1277/18
Das Verwaltungsgericht Münster gibt uns Recht: Mit unserer Hilfe haben ein Berufssoldat und Arzt bei der Bundeswehr, eine Zeitsoldatin und Ärztin bei der Bundeswehr sowie ein Zeitsoldat und Zahnarzt bei der Bundeswehr ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag anerkannt bekommen! Wir haben drei von drei Klagen an einem Tag gewonnen! Und alles waren Ärzte!
2 Ärzte als Kriegsdienstverweigerer vom Verwaltungsgericht Magdeburg an einem Tag anerkannt - VG Magdeburg Az. 2 A 419/16 MD; Az. 2 A 402/16 MD
Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg gibt uns Recht: Mit unserer Hilfe haben zwei Zeitsoldaten als Ärzte bei der Bundeswehr ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag anerkannt bekommen! Wir haben auch hier zwei von zwei Klagen an einem Tag gewonnen!
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