Die "Welt" berichtet am 24.03.2022 in ihrem Artikel „Angst, dass die Nato doch eingreifen könnte und sie dann dran wären“ über Reservisten, Soldaten und jungen Männern, die Rechtsanwalt Bergmann einschalten, um den Wehrdienst zu verweigern (hier geht es zum Artikel in der "Welt"). Die "Welt" schreibt wörtlich:
"Philipp Bergmann ist Spezialist für Wehrrecht in einer Kanzlei in Kiel und Schleswig. Er hat seit Kriegsbeginn am 24. Februar einen enormen Ansturm von Soldaten erlebt, die den Dienst verweigern wollen. [...] Der Großteil der Anfragen kommt auch bei ihm von Reservisten. „Männer, die inzwischen verheiratet sind und Kinder haben und sich jetzt fragen, ob sie wohl demnächst in den Einsatz müssen“, sagt der Anwalt. „Ihre Zeit in der Bundeswehr ist oft 20 Jahre her, und sie können das inzwischen mit ihrem Leben nicht mehr vereinbaren.“ Ihre Chancen auf Anerkennung als Kriegseinsatzverweigerer seien gut, sagt Bergmann."
Rechtsanwalt Bergmann hilft gerne auch Ihnen! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, ob Rechtsanwalt Bergmann auch Ihnen helfen kann.
Seit über 18 Jahren helfen wir bundesweit Soldaten, die Bundeswehr vorzeitig zu verlassen. Über 3000 erfolgreiche Mandate im Wehrrecht sprechen für sich. Dies umfaßt Anträge auf Entlassung aus der Bundeswehr gemäß §§ 46, 55 SG, Wehrdienstbeschädigungen, besoldungsrechtliche Fragestellungen dem Bundesverwaltungsamt gegenüber, Beförderungsfragen, Widersprüche gegen Leistungsbescheide der Bundeswehr wegen Rückforderung von Ausbildungskosten, Verteidigung im Disziplinarverfahren gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten und dem Truppendienstgericht und Kriegsdienstverweigerung von Soldaten: FWDL-Soldaten, Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Reservisten (ca. 200 KDV-Anträge jährlich). Kurz zusammengefasst: Alle die Soldaten betreffenden rechtlichen Fragestellungen.
Unser Mandant war Eurofighter-Pilot und als solcher seit vielen Jahren Berufssoldat. Mit unserem Antrag als Kriegsdienstverweigerer wurde er nach der üblichen Nachforderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
Das Verwaltungsgericht Münster gibt uns Recht: Mit unserer Hilfe haben ein Berufssoldat und Arzt bei der Bundeswehr, eine Zeitsoldatin und Ärztin bei der Bundeswehr sowie ein Zeitsoldat und Zahnarzt bei der Bundeswehr ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag anerkannt bekommen! Wir haben drei von drei Klagen an einem Tag gewonnen! Und alles waren Ärzte!
Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg gibt uns Recht: Mit unserer Hilfe haben zwei Zeitsoldaten als Ärzte bei der Bundeswehr ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag anerkannt bekommen! Wir haben auch hier zwei von zwei Klagen an einem Tag gewonnen!
Im Bereich Kriegsdienstverweigung als Soldat, also FWDL-Soldaten, Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Reservisten bearbeiten wir als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht jährlich ca. 200 Mandate. Auch führen wir Widerspruchsverfahren im Falle der Ablehnung des KDV-Antrages für unsere Mandanten durch. Da die gesamte Abwicklung mit den Mandanten telefonisch und per E-Mail geschieht, ist eine bundesweite Vertretung problemlos möglich. Ein persönlicher Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen kann aber gerne kurzfristig vereinbart werden.
Als Sanitäter und Arzt konnten Sie bisher keinen KDV-Antrag stellen. Das BVerwG (BVerwG 6 C 11.11, BVerwG 6 C 31.11) hat am 22.02.2012 entschieden, dass Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizier) auch einen Anspruch haben, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Bisher war es immer so, dass Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizier) kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hatten. Diese neue Rechtsprechung des BVerwG gibt ganz neue Möglichkeiten für Sanitäter und Ärzte bei der Bundeswehr, diese vorzeitig mittels KDV-Antrag wegen eines Gewissenskonfliktes zu verlassen. Am 19.03.2012 haben wir den ersten positiven Anerkennungsbescheid für einen unserer Mandanten vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten, der Sanitäter bei der Bundeswehr war. Es wurde also Geschichte geschrieben!
Wenn Sie Soldat (FWDL-Soldat, Zeitsoldat, Berufssoldat oder Reservist) sind und sich im Bereich des Wehrrechts anwaltlich beraten lassen möchten, rufen Sie uns an (0431 / 800 93 80) oder nutzen Sie die Online-Anfrage. In einem ersten Gespräch können Sie uns Ihre Lage und Ihr Ziel schildern. Wir können Ihnen als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht Ihre Möglichkeiten aufzeigen die Bundeswehr zu verlassen und werden Sie über anfallende Rechtsanwaltskosten informieren. Rechtsanwaltskosten fallen aber erst an, wenn wir Ihnen dies vorher ausdrücklich mitgeteilt haben. Eine telefonische Ersteinschätzung ist immer kostenlos.