Skip to main content

Kanzlei SHB

Kriegsdienstverweigerung / KDV

kostenlose telefonische Ersteinschätzung

bundesweit
0800 3200100

Büro Kiel
0431 8009380

bundesweite Verfahren

  • Kompetenz durch Spezialisierung
  • legaler Ausstieg aus dem Wehrdienst
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung möglich
Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB  - geprüfte Experten

Kriegsdienstverweigerung / KDV

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Kriegsdienstverweigerung). Auch nicht nach der Aussetzung der Wehrpflicht. Dies ist der politische Wille vom Staat. Dies ist nach dem ersten Weltkrieg und zweiten Weltkrieg historisch gewachsen und vom Deutschen Bundestag in dem Rahmen so entschieden worden. Das bedeutet, dass in der Bundesrepublik Deutschland alle Soldaten der Bundeswehr gemäß Artikel 4 Grundgesetz im Dienst den Kriegsdienst nach Absatz 3, auch FWDL-Soldaten, SaZ 4, SaZ 8 und SaZ 12 (Soldat auf Zeit), Berufssoldaten und Reservisten, verweigern können und einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen können. Dies auch noch nach Abschaffung der Wehrpflicht. Und auch nicht erst, wenn ein Krieg ausbrechen sollte, können Sie den Kriegsdienst verweigern. Dieses Recht hat der Soldat, auch wenn der Zivildienst und die Wehrpflicht bzw. allgemeine Wehrpflicht für junge Männer so nicht mehr existiert und auch beim freiwilligen Wehrdienst. Wenn Sie einen Gewissenskonflikt haben, können Sie den Antrag stellen. Es müssen aber die entsprechenden Gründe vorliegen und es muss eine Gewissensentscheidung sein. Aber was ist ein Grund für KDV? Was berechtigt Sie? Was ist der Rahmen? Was ist eine Gewissensentscheidung? Welche Angaben müssen Sie machen? Sie müssen natürlich als Antragsteller nicht mehr in der Lage sein, eine Waffe anzufassen und nicht mehr in der Lage sein, weiter Ihren Wehrdienst zu leisten. Ihr Gewissen muss Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. Sie müssen Ihr Gewissen nach außen zeigen und dies in einer ausführlichen Begründung, wenn Sie über KDV die Bundeswehr verlassen wollen. Die Gründe der Antragsteller müssen persönlich sein und nicht nur politisch. Sie sollten Ihren eigenen Antrag schreiben und nicht Beispiele aus dem Internet nehmen. Dies geht immer schief. Das Thema KDV ist sehr komplex und wird nicht einmal von einer Hand voll von Anwälten beherrscht. Wir haben in 15 Jahren schon mehrere Tausend dieser Anträge gestellt und kennen uns daher sehr gut aus im Thema und nehmen uns Zeit. Wir können Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse alle nötigen Unterlagen als verweigernde Soldaten übersenden, die Sie brauchen. Hier sind auch viele Beispiele drin, wann man am besten verweigert und wie man genau verweigert.

Ablauf der Kriegsdienstverweigerung / Der KDV-Antrag

Der Kriegsdienstverweigerer muss für eine Kriegsdienstverweigerung / Wehrdienstverweigerung und das KDV-Verfahren seinen Antrag beim Karrierecenter der Bundeswehr, ehemals Kreiswehrersatzamt, stellen. Der Antrag des Kriegsdienstverweigerers muss einen tabellarischen Lebenslauf / ausführlichen Lebenslauf sowie eine schriftliche Begründung / persönliche Darlegung enthalten. Er muss persönlich sein. Er sollte mit dem Computer geschrieben sein. So ist er besser und einfacher zu lesen. Er muss gut begründet werden, da sich FWDL-Soldaten, SaZ-Soldaten, Berufssoldaten und Reservisten freiwillig zum Dienst bzw. Kriegsdienst an der Waffe haben verplichten lassen. Der Soldat hat bei seiner Einstellung quasi unterschrieben, dass er auf einen anderern Menschen und menschliches Leben schießen kann. Diese Wandlung der Einstellung muss gut begründet werden. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss nicht eingereicht werden. Auch eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Die Rechtsprechung hat in einigen Urteilen aufgezeigt, was der Kriegsdienstverweigerer in seinen KDV-Antrag hineinschreiben muss. Wir als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht können Ihnen genau sagen, wie solch ein KDV-Antrag auszusehen hat, was alles im Einklang mit der Rechtsprechung hineingehört und vor allem, was auf keinen Fall in den Kriegsdienstverweigerungsantrag gehört und was Ihr Recht ist, wenn Sie gegen den Krieg sind. Mit einem falschen Satz können Sie als Kriegsdienstverweigerer die Ablehnung Ihres KDV-Antrages riskieren. Um dies zu verhindern, brauchen Sie einen Fachmann an Ihrer Seite, der Ihr Recht kennt und Sie bei der Verweigerung an der Waffe vertritt. Sie können sich als Mensch hier dem Staat gegenüber keinen Fehltritt leisten. Es geht um Sie und Ihr Leben und nicht um das, eines anderen Menschen und nicht um ein anderes Leben. Wenn der Antrag nicht gut genug begründet ist, zieht sich das Verfahren schnell um einen weiteren Monat in die Länge. Vor allem riskieren Sie eine Ablehnung des Antrags, was zu einer weiteren Verzögerung führt. Dies alles sollten Sie möglichst vermeiden.

Sie erhalten von uns nach der Mandatierung umfangreiche Unterlagen und Muster, mit deren Hilfe Sie den Kriegsdienstverweigerungsantrag und Gewissensgrund schreiben können. So bekommen Sie durch die Unterlagen und Muster ein Gefühl, worauf es bei der Kriegsdienstverweigerung ankommt, wie der Antrag gegen Krieg auszusehen hat und was ein Gewissensgrund ist. Die anschließende Abwicklung mit den Behörden (Karrierecenter der Bundeswehr (ehemals Kreiswehrersatzamt) und Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, BAFzA) läuft dann ausschießlich über uns als Anwälte. Sie müssen also "nur" den Lebenslauf und die Begründung für den Kriegsdienstverweigerungsantrag schreiben, um dem Wehrdienst / Ihrer Wehrpflicht, der Armee und dem Krieg zu entkommen. Mit den von uns erhaltenen Unterlagen und Mustern für die Verweigerung ist dies aber kein Probem. Wir informieren Sie dann über die Entscheidung des BAFzA umgehend und reagieren je nach Entscheidung entsprechend.

Ab der Antragstellung dauert es min. 3 Monate bzw. 12 Wochen, bis das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) über Ihren gestellten Kriegsdienstverweigerungsantrag, Gewissensgrund und Ihr Recht entschieden hat und die Unterlagen bearbeitet sind. Das Bearbeiten kann sich aus verschiedenen Gründen in die Länge ziehen. Wenn der Staat mit einer Sache betraut ist, nimmt das Bearbeiten der Unterlagen mehr Zeit in Anspruch, als sonst in der feien Wirtschaft. Wir sind aber ständig für unsere Mandanten an dem Fall dran und machen den nötigen Druck, damit Ihr Antrag möglichst schnell das vorgeschriebene Verfahren durchläuft und wir Ihnen Ergebnisse präsentieren können. So werden wir Ihnen nach kurzer Zeit helfen können.

Seit über 15 Jahren stellen wir bundesweit jährlich ca. 200 Kriegsdienstverweigerungsanträge für FWDL-Soldaten, Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Reservisten und helfen auch bei der KDV-Antragstellung. Sollte Ihr KDV-Antrag abgelehnt worden sein und Sie sollen weiter an der Waffe tätig sein, sind wir auch der richtige Ansprechpartner für Sie. In diesem Fall führen wir für unsere Mandanten als Anwälte das Widerspruchsverfahren durch. Sie haben gegen den abgelehnten Bescheid nämlich die Möglichkeit, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen. Dies können wir für Sie professionell abwickeln. So steigt Ihre Chance, doch noch als Kriegsdienstverweiterer anerkannt zu werden.

Kriegsdienstverweigerung als Sanitäter oder Arzt bei der Bundeswehr

Verwaltungsgericht Münster gibt uns in mündlicher Verhandlung gleich 3 Mal Recht! 3 Ärzte bei der Bundeswehr wurden mit unserer Hilfe an einem Tag als Kriegsdienstverweigerer anerkannt! VG Münster Urteil Az. 5 K 6066/16; Urteil Az. 5 K 5025/17; Urteil Az. 5 K 1277/18

Auch 2 Ärzte als Kriegsdienstverweigerer vom Verwaltungsgericht Magdeburg an einem Tag anerkannt - VG Magdeburg Az. 2 A 419/16 MD; Az. 2 A 402/16 MD

Als Sanitäter und Arzt konnten Sie bisher keinen KDV-Antrag stellen. Die Verweigerung / Kriegsdienstverweigerung funktionierte nicht. So konnte der Dienst / Wehrdienst bei der Bundeswehr nicht beendet werden, obwohl auch Ärzte und Sanitäter für sich eine Gewissensentscheidung getroffen haben. Das BVerwG (BVerwG 6 C 11.11, BVerwG 6 C 31.11) hat am 22.02.2012 entschieden, dass wehrpflichtige Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizier) auch einen Anspruch haben, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn der Soldat des Sanitätsdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Dienst stellt. Bisher war es immer so, dass Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizier) kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hatten. Diese neue Rechtsprechung des BVerwG gibt ganz neue Möglichkeiten für Sanitäter und Ärzte bei der Bundeswehr, diese vorzeitig mittels diesen Antrags wegen eines Gewissenskonfliktes zu verlassen. Am 19.03.2012 haben wir den ersten positiven Anerkennungsbescheid für einen unserer Mandanten vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten, der Sanitäter bei der Bundeswehr war. Es wurde also Geschichte geschrieben! Seither haben wir zahlreiche Ärzte und Sanitäter bei der Bundeswehr anerkannt bekommen. Diese Gruppe macht im Übrigen einen Großen Teil unserer Mandanten aus. Gerade bei dieser Gruppe Antragsteller ist die Wehrdienstverweigerung insbesondere nach Einberufung und Studium nicht ganz einfach. Nach Einberufung und Studium wird oft unterstellt, dass man das Studium "abgreifen" wollte. Hier muss die Gewissensentscheidung sehr persönlich sein. Die Angaben müssen in der Begründung bei diesen Menschen besonders stichhaltig sein. Verweigern ist heir nur mit einer guten Begründung möglich. Hier beraten wir Sie und begleiten Sie im gesamten Verfahren.

Wenn Sie als Wehrpflichtiger keine Waffe mehr in die Hand nehmen können, keinen Kriegsdienst mehr leisten wollen und Hilfe bei Ihrem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer brauchen, um dem Wehrdienst und der Armee zu entkommen, rufen Sie uns an (0431 / 800 93 80). Eine telefonische Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Kosten fallen erst an, wenn Sie uns als Anwälte beauftragen und wir Ihnen die notwendigen Unterlagen und Muster übersenden. Bevor Rechtsanwaltskosten anfallen, teilen wir Ihnen dies ausdrücklich mit. Da die gesamte Abwicklung und Bearbeitung über Telefon und E-Mail abläuft, ist eine bundesweite Vertretung problemlos möglich. Es kann aber auch gerne ein Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen vereinbart werden. Sprechen Sie uns an. Wir werden auch Ihnen helfen können, die Bundeswehr zu verlassen, wie wir es in den letzten Jahren täglich gemacht haben. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer gibt es mehr, als die Bundeswehr den Soldaten suggeriert.